Ethikkommission

Die Ethikkommission berät und unterstützt Forschende bei der Bewertung ethischer und rechtlicher Fragestellungen in der psychologischen und pädagogischen Forschung am Menschen, einschließlich der Forschung mit personenbezogenen Daten und in sicherheitsrelevanten Bereichen.

Forschung mit Menschen

Die Kommission unterstützt durch ihre Beratung die Forscherinnen und Forscher und hat die Aufgabe, bei der Durchführung von Forschungsvorhaben am Menschen eine Hilfe bei der Beurteilung ethischer und rechtlicher Gesichtspunkte zu geben.

Die Verantwortung der Forscherin bzw. des Forschers für ihr bzw. sein Forschungsvorhaben bleibt hiervon unberührt. In ihren Beschlüssen beschränkt sich die Kommission ausschließlich auf die Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte von Forschungsvorhaben, die von Angehörigen der Fakultät für Psychologie und Pädagogik der LMU durchgeführt oder betreut werden, sowie auf die Zumutbarkeit der Versuchsbedingungen für die Probandinnen und Probanden.

Mitglieder

Vorsitz
Prof. Dr. Moritz Heene
Mitglieder
Prof. Dr. Markus Paulus
Prof. Dr. Simone Schütz-Bosbach
Prof. Dr. Thomas Geyer
Prof. Dr. Frank Niklas


Dr. Inken Brockow
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Edith Paintner
Richterin am Oberlandesgericht München (34. Zivilsenat)

Antragsstellung

Zentrale Hinweise

  • Die Verantwortung für das Forschungsvorhaben liegt weiterhin bei der Forscherin bzw. dem Forscher.
  • Die Kommission bewertet die Zumutbarkeit der Versuchsbedingungen für die Teilnehmenden.
  • Die Ethikkommission beurteilt nur Forschungsprojekte, die am Department Psychologie und Pädagogik der LMU formal administriert werden, und bei denen die Hauptantragstellerin bzw. der Hauptantragsteller eine Hauptaffiliation an dieser Fakultät hat.
  • Die Ethikkommission prüft keine Projekte, die sich auf Qualitätssicherung beziehen. Maßnahmen zur Qualitätskontrolle benötigen keine Genehmigung und fallen daher nicht in ihren Zuständigkeitsbereich.
  • Antragstellerin oder Antragsteller bei Promotionsverfahren ist ausschließlich die Doktormutter oder der Doktorvater.

Nur vollständige Anträge mit allen Unterlagen können bearbeitet werden. Die Unterlagen sind spätestens 17 Tage vor der jeweiligen Sitzung der Ethikkommission in elektronischer Form beim Vorsitzenden der Ethikkommission einzureichen.

Unterlagen für die Antragstellung

Geschäfts- und Verfahrensordnung (PDF, 675 KB)

Arbeitshilfe zur Erstellung von Einverständniserklärungen auf Basis der Empfehlungen der DGPS für die Umsetzung der DSGVO (DOCX, 29 KB)

Nützliche Vorlagen für Materialien für Probandinnen und Probanden der Ethikkommission der DGPS

Formular zur Beschreibung einer Verarbeitungstätigkeit laut DSGVO (DOCX, 65 KB)

Antragsformular (DOCX, 198 KB)

Leitfragen zur Unterscheidung von Forschungsprojekten und Qualitätssicherung

Sollen neue Erkenntnisse generiert werden (Forschung) oder die Leistungsfähigkeit einer akzeptierten, evidenzbasierten Praxis evaluiert werden (Qualitätssicherung)?

Geht es um forschungsbezogene Innovationen oder Replikationen oder um bessere Dienstleistungen und effizientere Versorgungsstrukturen (bspw. routinemäßige psychologische oder pädagogische Pflichtaufgaben; Kontrolle, Management und/oder Sicherheit der momentan gängigen Praxis; Patientenversorgung; Benutzerfreundlichkeit von Internetseiten oder der von Datenerhebungsapps etc.)?

Sind die zu erwartenden Erkenntnisse verallgemeinerbar oder betreffen sie in erster Linie eine lokale/regionale Institution oder Organisation?

Ist die im Protokoll vorgegebene Methodik für die Beantwortung der wissenschaftlichen Fragestellung (Hypothese) notwendig und hinreichend oder sind die Untersuchungsmethoden wenig definiert und an die Evaluierung und Optimierung einer lokalen Versorgungspraxis angepasst?

Hinweise für Amendments

  • Wechsel von anonymisierten zu pseudonymisierten Daten oder nicht DSGVO-konforme Speicherung
  • Austausch experimenteller Paradigmen oder Fragebögen
  • Mehr Fragebogendaten führen zu einer Untersuchungszeit von über 1/3 der ursprünglichen Dauer
  • Erweiterung der Ein- und Ausschlusskriterien, z.B. Einschluss weiterer psychischer oder medizinischer Störungen
  • Reduzierung der Vergütung

  • Erhöhung der Stichprobengröße
  • Veränderung des Untersuchungszeitraums
  • Durchführung eines weiteren Experiments mit denselben Messverfahren
  • Ersetzung von Fragebögen durch Kurzversionen oder äquivalente Fragebögen mit demselben Messbereich
  • Anpassung des experimentellen Designs, bspw. wird das Zeitintervall der Darbietung für neutrales Stimulusmaterial verändert

verantwortlich für den Inhalt der Seite: Moritz Heene